SECONDARY TITLE

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 27.03.2024

Wird von 101 FILM Heiner Hänsel (nachfolgend Vermieter genannt) der vom Kunden gewünschte Mietzeitraum im gewünschten Studio bestätigt und der Kunde (nachfolgend Mieter genannt) hat die vereinbarte Studiomiete bezahlt, entsteht zwischen den Parteien ein Kurzzeitmietverhältnis. Der Mieter akzeptiert damit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vermieters.

§ 1 Mietpreis

Es gilt der Mietpreis, der auf der Homepage der Studios unter
www.studio-frankfurt.com 
angegeben ist, bzw. welcher durch die Parteien im Vorfeld schriftlich festgelegt wurde. Alle Nebenkosten sind im Mietpreis enthalten.

Der Vermieter stellt dem Mieter eine ordentliche Rechnung:
Die Miete ist per Vorkasse auf das auf der Rechnung angegebene Konto oder per PayPal zu zahlen.

Die Zahlung hat 3 Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung, bzw. spätestens 3 Tage nach Erhalt der Rechnung zu erfolgen.

§ 2 Stornierung

Bei Stornierung einer bestätigten Buchung werden folgende Ausfallkosten in Rechnung gestellt:
Bis 7 Tage vor Mietbeginn: keine Kosten
Bis 5 Tage vor Mietbeginn: 50 % vom Mietpreis (ohne evtl. Gerätemiete)
Bis 3 Tage vor Mietbeginn: 80 % vom Mietpreis (ohne evtl. Gerätemiete)
Danach: 100 % vom Mietpreis (ohne evtl. Gerätemiete)

Im Sinne eines partnerschaftlichen Miteinanders behält sich der Vermieter die Möglichkeit vor, von den Ausfallkosten Abstand zu nehmen und stattdessen dem Mieter einen Ausweichtermin zu ermöglichen.

§ 3 Schäden, Verluste, Haftung

Der Mieter benutzt die Räume der Studios auf eigene Gefahr. Der Mieter ist dafür verantwortlich auch dritte Personen, die ihn begleiten, bzw. dort mit ihm arbeiten, darauf hinzuweisen, dass sie die Räume auf eigene Gefahr benutzen.

Schäden an und in den Studios, sowie an und im restlichen Gebäude, am Inventar oder den Gerätschaften sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Für Schäden, die durch Fahrlässigkeit, unsachgemäßen Gebrauch oder Fehlverhalten des Mieters entstehen, haftet der Mieter. Dies gilt auch für Verluste während der Mietzeit.

§ 4 Inventar, Requisiten

Das Inventar in den Studios darf genutzt und bewegt werden. - NICHT BEWEGT werden dürfen folgende Gegenstände:

- Die American-Diner Bar / Theke im STUDIO 101.
Die American-Diner Bar / Theke ist eine Spezialanfertigung und ein Unikat. Sie darf auch nicht als Sitzplatz / Liegeplatz für Models genutzt werden!
- Die Küche und die Kücheninsel, sowie Kühlschrank und Trinkwasserspender im Gebäude von STUDIO 101 und STUDIO 102. Die Kücheninsel darf nicht als Sitzplatz / Liegeplatz für Models genutzt werden!
- Tische und Schränke im Arbeitsraum von STUDIO D16

Es ist darauf zu achten, dass alle Möbel, insbesondere Betten und Sofas, getragen werden (oder gerollt werden, falls Rollen vorhanden) und nicht über den Boden geschoben / geschleift werden.

Auf den weißen Sitzwürfeln im STUDIO D16 soll nicht mit Straßenschuhen oder Schuhen mit spitzen Absätzen gestanden werden. Etwaige Verschmutzungen der Würfel sind sofort zu beseitigen.

Das Oberlicht im STUDIO D16 darf nur geöffnet werden, wenn absolut keine Gefahr von Regen besteht. Das Oberlicht ist unbedingt vor Verlassen des Studios zu schließen.

§ 5 Hintergrundsysteme

Die Hintergrundsysteme mit den Papierrollen werden auf eigene Gefahr benutzt. Es ist darauf zu achten, dass beim Ab- und Aufrollen der Hintergründe keine Person darunter steht, falls eine Rolle aus der Halterung springen sollte. Soll eine Rolle gegen eine andere ausgetauscht werden, so ist dies nur zusammen mit dem Vermieter möglich. Es ist untersagt, dass eine Person alleine oder ohne den Vermieter Rollen austauscht.

§ 6 Ausweispflicht und Datenschutz

Der Mieter hat sich bei erstmaliger Anmietung des Studios durch Vorlage eines Personalausweises oder eines gleichwertigen Dokuments, bzw. Zusendung einer Kopie auszuweisen. Es gelten die Datenschutzbestimmungen, welche auf der Homepage des Studios unter www.studio-frankfurt.com einzusehen sind.

§ 7 Betreten und Verlassen der Studios

Der Mieter bekommt bei erstmaliger Nutzung eines Studios eine Einweisung vom Vermieter.
Um Reinigungskosten zu sparen, sollen die Studios nicht mit Straßenschuhen betreten werden (gilt nicht für STUDIO D16).
Der Mieter und die ihn begleitenden Personen, haben saubere Schuhe zum Wechseln mitzubringen. Es stehen alternativ auch "Pantoletten" zur Verfügung, die der Vermieter bereitstellt.- Bei einem Shooting oder Dreharbeiten mit Publikumsverkehr, oder sonstigen wichtigen Gründen, kann von dieser Regelung abgesehen werden. Der Mieter hat dann die vorher vereinbarten Reinigungskosten zu tragen, die ihm der Vermieter in Rechnung stellt.

Die Studios sind so zu verlassen, wie sie auch vorgefunden werden. Das bewegte Inventar, technisches Gerät wie Dauerlichter und Blitze,  soll am Ende der Mietzeit wieder an den ursprünglichen Platz gestellt werden. Bei benutzten Betten soll die Bettwäsche abgezogen und in den bereitgestellten Wäschekorb gelegt werden.

Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass beim Verlassen des angemieteten Studios, alle Fenster geschlossen sind, sowie alle Lampen und andere elektrische Geräte ausgeschaltet sind. Dies gilt auch für den Küchenbereich. - Nicht ausgeschaltet werden sollen Geräte wie Kühlschrank oder Trinkwasserspender, welche immer in Betrieb sind.
Die Eingangstür des Gebäudes ist beim Verlassen des Gebäudes sorgfältig zu schließen. 

Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass er das Studio pünktlich zum Ende der Mietzeit verlässt und entsprechend zu planen.

§ 8 Arbeiten in den Studios

Es ist darauf zu achten, dass Nachbarn oder die Öffentlichkeit durch das Arbeiten im Studio nicht gestört oder belästigt werden. Dies gilt insbesondere für Aktaufnahmen. - Es ist sicherzustellen, dass bei Aktaufnahmen, von außen die Arbeit im Studio nicht einzusehen ist.

Insbesondere ist es nicht gestattet, das verglaste Treppenhaus und den Eingangsbereich im Gebäude von STUDIO 101 und STUDIO 102 unbekleidet oder in Unterwäsche zu betreten! Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass alle ihn begleitenden Personen (z.B. Models) sich daran halten.
Da am Gebäude vorbei ein Fuß- und Fahrradweg verläuft (der u.a. zum Friedhof Eschersheim führt), ist absolut sicherzustellen, dass es zu keiner Erregung öffentlichen Ärgernisses kommt!

Ebenso dürfen keine Requisiten wie Handfeuerwaffen, Sturmgewehre oder ähnliches im öffentlich einsehbaren Bereichs des Gebäudes offen getragen werden.

Die Musikanlagen in den Studios sollen in Zimmerlautstärke genutzt werden um Nachbarn nicht zu belästigen.

§ 9 Nutzung der Küche im Gebäude von STUDIO 101 und STUDIO 102

Die Küche gehört nicht zur Mietsache. Sie darf jedoch für Pausen, Einnahme von Speisen und auch Foto- und Videoaufnahmen genutzt werden. - Voraussetzung ist de Absprache mit anderen Nutzern der Küche. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Nutzung der Küche.
Es besteht die Möglichkeit, die Küche zur alleinigen, exklusiven Nutzung für einen bestimmten Zeitraum anzumieten. Die Küche ist nicht alleine anzumieten sondern immer nur zusammen mit einer Studiobuchung. Die Küche ist pfleglich zu behandeln.

§ 10 Weitere Kosten

Verbrauchsgegenstände und Verbrauchsmaterial werden dem Mieter (soweit nicht anders vereinbart) nicht in Rechnung gestellt. Vorhandene Getränke (Tee, Kaffee, Wasser aus dem Wasserspender) dürfen kostenfrei genutzt werden.

Verwendetes Geschirr muss nicht gespült, jedoch ordentlich im Küchenbereich zusammengestellt werden.

Sollte das angemietete Studio nicht so verlassen werden wie es vorgefunden wurde, hat der Vermieter das Recht, dem Mieter eine "Aufräumpauschale" von 15 € und/oder eine Reinigungspauschale von 25 € in Rechnung zu stellen. Dies gilt auch für die Küche im Gebäude von STUDIO 101 und STUDIO 102. Sollte diese (z.B. für Kochshows) verschmutzt werden, sind die Arbeitsflächen zu säubern.

Sollten die Papierhintergründe der Hintergrundsysteme eine Verschmutzung und/oder Beschädigung (z.B. Löcher im Papier) aufweisen, die nicht dem zu erwartenden, üblichen Zustand nach Benutzung entspricht, so hat der Vermieter das Recht, dem Mieter pro laufenden Meter Papierrolle welche verschmutzt/beschädigt ist, 10 € in Rechnung zu stellen.  

§ 11 Veröffentlichungsrechte

Der Mieter erhält durch die Anmietung eines Studios die Veröffentlichungsrechte für alle im Studio entstandenen Aufnahmen. Hiervon ausgenommen sind kommerzielle Nutzungsrechte für Aufnahmen, welche nur das Studio ohne ein anderes Motiv (z.B. Model) zeigen. Es ist gestattet, auf Social Media Plattformen ein Studio ohne ein anderes Motiv zu zeigen, wenn das Studio entsprechend verlinkt, benannt oder "markiert" ist.

§ 12 Nutzungsbedingungen

Die Studios mit allem Inventar und Gegenständen bleiben Eigentum des Vermieters. Eine Weitervermietung / Untervermietung durch den Mieter an Dritte ist nicht gestattet.

Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Arbeit in einem Studio nicht gegen geltendes Recht verstößt und keine illegalen Inhalte produziert werden.

Wenn der Mieter mehr als 3 weitere Personen mitbringt, muss dies vorher abgesprochen und vom Vermieter gestattet sein.

In den Studios gilt striktes Rauchverbot. Auch offenes Feuer (z.B. Kerzen) ist nicht gestattet.

Der Vermieter haftet nicht für äußere Einflüsse, welche die Produktion im Studio stören (z.B. Geräusche von außen bei Tonaufnahmen).

Der Vermieter ist während der Mietzeit nicht anwesend, hat jedoch das Recht, die Räume auch während der Mietzeit aus wichtigem Grund zu betreten und anwesend zu sein.

Tiere dürfen nur nach vorheriger Absprache mitgebracht werden. Der Mieter haftet, sollten mitgebrachte Tiere das Studio und / oder dessen Inventar verschmutzen oder beschädigen.

Nebenabreden bestehen nicht.

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Frankfurt am Main.

Telefon Support

Montag - Freitag von 9.00 - 17.00 Uhr

+ 49 157 847 730 23

101 Studios Social Media

SOCIAL MEDIA CHANNELS

Der Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden